ContPack®
Allgemeine Geschäfts-
bedinungen
Stand 01.12.2025
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
- Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben stets Vorrang. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere textliche Bestätigung maßgebend.
- Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
II. Angebot und Vertragsabschluss
- Sofern der Kunde uns um die Abgabe eines Angebots bittet, geben wir dieses per Email ab.
- Der Kunde kann das Angebot ausschließlich schriftlich oder in Textform (z.B. per Email) annehmen.
- Unser Angebot ist zwei Wochen ab Zugang wirksam, danach verfällt es.
- Sofern der Kunde unser Angebot angenommen hat, kommt der Vertrag zwischen uns und dem Kunden zustande. Wir sind dann rechtsverbindlich beauftragt, unsere Leistung zu erbringen.
- Maßangaben beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf Innenmaße in der Reihenfolge Länge × Breite × Höhe.
III. Zahlung und Preise
- Alle unsere Preise verstehen sich in Euro netto, zzgl. USt. und zzgl. ggf. Verpackung und Versandkosten, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
- Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ohne Abzug von Skonto nach Rechnungszustellung. Sondervereinbarungen werden individuell getroffen und bedürfen gesonderter Vereinbarung. Diese werden immer auf Angebot und Rechnung dargestellt.
- Der Kunde kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Rechnungsbetrag mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
- Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Kunden gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
IV. Lieferung
- Bei dem im Angebot angegebenen Liefertermin handelt es sich nur um einen ungefähren Liefertermin, sofern nicht Verbindlichkeit angegeben ist. Vereinbarte Lieferfristen beginnen frühestens mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch und, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller relevanten technischen und organisatorischen Voraussetzungen. Verzögerungen durch Freigabeprüfungen, erforderliche Rückmeldungen oder Änderungswünsche des Kunden verlängern die Frist entsprechend. Wird nachträglich eine Änderung vereinbart, beginnt die Lieferfrist erneut. Selbstabholung durch den Kunden gilt die Lieferzeit als eingehalten, sobald wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Bei Versendung durch uns ist der rechtzeitige Versand maßgeblich.
- In Fällen nicht voraussehbarer und von uns nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Wetterlage, Beschaffungsschwierigkeiten, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
- Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Lieferung FCA gem. Incoterms 2020. Dies gilt auch, wenn direkt von dem Lieferanten an den Kunden geliefert wird. Andere Lieferungsbedingungen (incoterms) gelten nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Beförderung der Ware erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Risiko des Kunden. Mit der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Der Kunde ist berechtigt, die Ware nach Vereinbarung selbst abzuholen.
- Wir sind berechtigt, Teillieferungen nach billigem Ermessen zu erbringen.
- Wir sind berechtigt, für die Ausführung des Auftrags Subunternehmer zu beauftragen.
- Für die Lieferung verwendete Mehrwegpaletten oder sonstige Leihverpackungen bleiben in unserem Eigentum und sind innerhalb eines Monats frachtfrei zurückzugeben oder werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
V. Lagerung beim Kunden
- Wir weisen darauf hin, dass unsere Produkte fachgerecht gelagert werden müssen, um eine Lagerungsbedingte Verschlechterung der Produkte auszuschließen. Die Produkte sind trocken, gut belüftet und vor direkter Sonneneinstrahlung sowie extremen Temperaturschwankungen zu schützen. Als empfohlene Lagerbedingungen gelten 15–30 °C Umgebungstemperatur und 40–65 % relative Luftfeuchte.
- Der Kunde verpflichtet sich zur Lagerung nach dem First-in/First-out-Prinzip (FiFo).
- Der Kunde hat die Produkte in geschlossener Verpackung zu lagern. Die maximale Lagerdauer beträgt sechs Monate ab Anlieferung. Nach Anbruch einer Verpackungseinheit oder Palette sind die darin enthaltenen Produkte innerhalb von drei Monaten vollständig zu verarbeiten.
VI. Gewährleitung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; Garantien werden nicht übernommen.
- Die Abnahme der Ware setzt die Gewährleistungsfrist in Gang. Die Gewährleistungsfrist ist auf 12 Monate nach dem Zeitpunkt der Abnahme verkürzt.
- Die Ware ist unverzüglich zu prüfen und Mängel sind unverzüglich in Textform zu rügen, § 377 HGB findet Anwendung. Sofern der Kunde Beanstandungen und Mängelrügen nicht anzeigt, gilt die Lieferung und Leistung im Hinblick auf eine nicht oder nicht formgerechte Beanstandung bzw. einen nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügten Mangel als mangelfrei. Nimmt der Kunde die Lieferung oder Leistung in Kenntnis eines Mangels an, so stehen ihm die aus der Mangelhaftigkeit ableitbaren Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen dieses Mangels ausdrücklich vorbehält.
- Nach Ablauf von 12 Monaten kann keine Gewähr für die technische Verwendbarkeit mehr übernommen werden.
- Wir übernehmen keine Haftung für Mängel die aufgrund fehlerhafter, nicht fachgerechter Lagerung entstanden sind.
- Unberechtigte schuldhaft veranlasste Mängelrügen berechtigen uns zur Geltendmachung entstandener Prüf- und Bearbeitungskosten. Rücksendungen dürfen nur mit unserer vorherigen Zustimmung erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.
VII. Toleranzen bei Qualität und Menge
- Sofern die Ware bei Lieferung Abweichungen in Materialzusammensetzung, Flächengewicht, Farbton, Leimung sowie Oberflächenstruktur aufweist, erkennt der Kunde diese Abweichungen als vertragsgemäß an, sofern sie im Rahmen branchenüblicher Standards liegen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden DIN-Normen und die anerkannten technischen Richtlinien der einschlägigen Fachverbände.
- Wir werden stets alles tun, um die vereinbarten Mengen einzuhalten. Dennoch kann es im Rahmen des Lieferprozessen zu Abweichungen kommen. Bei Abweichungen bis einschließlich 100.000 Stück: ± 0,5 % sowie ab 100.001 Stück: ± 1 % erkennt der Kunde diese Abweichung als vertragsgemäß an. Die Berechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten Menge. Teillieferungen können innerhalb dieser Toleranz abweichen.
VIII. Haftungsausschuss
- Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und/oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die wir dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren haben oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
IX. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum (Eigentumsvorbehalt) und zwar so lange, bis der Kunde sämtliche offenen Zahlungspflichten (auch aus anderen, vorherigen oder späteren Aufträgen) ausgeglichen hat.
- Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an uns erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
- Der Kunde darf ohne unsere Zustimmung die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von uns, der ContPack GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Bis auf Widerruf und solange sich der Kunde nicht in Verzug befindet, ist der Kunde berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
- Auf Verlangen hat der Kunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Wir werden die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
X. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
XI. Beachtung von sanktionsrechtlichen Vorschriften
- Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Weiterveräußerung unserer Ware zu jeder Zeit an die sanktionsrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union zu halten.
- Der Käufer unserer Ware darf keine im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. mit dem Kaufvertrag gelieferten Waren, die in den Geltungsbereich fallen, direkt oder indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation verkaufen, exportieren oder reexportieren im Sinne des Artikels 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates.
- Unser Kunde wird sein Bestes tun, um sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (2) nicht durch Dritte in der Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.
- Der Kunde muss einen angemessenen Überwachungsmechanismus einrichten und aufrechterhalten, um Verhaltensweisen von Dritten weiter unten in der Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zu erkennen, die dem Zweck von Absatz (2) zuwiderlaufen würden.
- Jeder Verstoß gegen die vorstehenden Absätze stellt einen wesentlichen Verstoß gegen einen wesentlichen Bestandteil dieser AGB dar und führt zum sofortigen Abbruch der Vertragsbeziehungen.
XII. Schutzrechte, Vertraulichkeit, Datenschutz
- Sämtliche technischen Unterlagen, Zeichnungen, Entwürfe, Datenblätter, Modelle, Muster und sonstige Dokumentationen, die dem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit überlassen werden oder von uns erstellt wurden, bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung – auch in veränderter Form – außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Dies gilt insbesondere für eine Nachproduktion durch Dritte. Ein dem Kunden eingeräumtes Nutzungsrecht berechtigt ihn nicht zur Eigenfertigung oder Beauftragung Dritter mit der Nachbildung.
- Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung von uns erhaltenen Informationen – insbesondere zu Produkten, Preisen, Konzepten, Verpackungslösungen und internen Abläufen – vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Wir ist berechtigt, zur Vertragserfüllung notwendige Informationen des Kunden an vertraglich gebundene Partner, etwa Vorlieferanten oder Logistikdienstleister, weiterzugeben, sofern diese ihrerseits zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften verpflichtet sind. Diese Regelung gilt auch unter Berücksichtigung geltender Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO, BDSG). Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung von uns bereitgestellten Informationen – insbesondere zu Produkten, technischen Konzepten, Preisen, Verpackungslösungen, internen Prozessen, Zeichnungen oder Mustern – vertraulich zu behandeln, ausschließlich zur Abwicklung der bestellten Leistungen zu verwenden und Dritten nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von uns zugänglich zu machen.
XIV. Sonstiges
- Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Wir erfüllen die Pflichten nach § 15 VerpackG und nehmen von uns eingesetzte Transportverpackungen (z. B. Paletten, Umreifungsbänder, Folien) auf Wunsch des Kunden unentgeltlich zurück. Die Rücknahme erfolgt an unserem Unternehmenssitz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Abholung. Die zurückgenommenen Verpackungen werden ordnungsgemäß verwertet.
- Gerichtsstand ist der Sitz der ContPack GmbH.
- Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten für deren Anwendung und Auslegung die INCOTERMS 2020.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.